IMMOBILIENMAKLER
Begriffserklärung


Immobilienmakler sind die Spezialisten, wenn es darum geht, Ihre Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten.

Der Immobilienmakler ist ein Vermittlungsmakler. In der Regel ein freier Gewerbetreibender (Gewerbeanmeldung nach § 34c Gewerbeordnung), der Interessenten Wohnimmobilien, gemischt genutzte oder gewerbliche Objekte nachweist oder vermittelt. Er erhält für seine erfolgreichen Bemühungen eine Maklerprovision.




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