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Ein Hausmeister/in - auch: Hauswart genannt
– wird meistens vom Hauseigentümer oder der
Verwaltung beauftragt, für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen.
Übliche Aufgaben sind beispielsweise das Reinigen der
Korridore, das Auswechseln durchgebrannter Glühbirnen, das
Ablesen des Strom- bzw. Wasserzählers und die allgemeine
Aufgabe, innerhalb des Hauses oder der Wohnanlage „nach dem
Rechten“ zu sehen.
In Deutschland ist der Hausmeister kein Ausbildungsberuf. Es ist
üblich, dass die Bewerber einen oder mehrere Handwerksberufe
erlernt haben, da zu ihren Aufgaben auch kleinere Reparaturen
gehören. Außerdem sind eine gute
körperliche Verfassung sowie Finger- und Handgeschick
vonnöten, da manche Tätigkeiten handwerkliche
Fähigkeiten und Fingerspitzengefühl erfordern. In
vielen Fällen delegieren Wohnungs- und
Hauseigentümer, sowie Hausverwaltungen weitere Aufgaben, wie
z. Bsp. das Anfertigen von Übergabeprotokollen bei
Mieterwechseln, teilweise auch Wohnungsabnahmen. Auch der Einlass und
die Überwachung von Handwerkern und Kontrolle von
Aufmaßen werden oftmals an den Hausmeister
übertragen.
Oft werden Hausmeister bei Nachbarschaftsstreitigkeiten,
Ruhestörungen, anderen Belästigungen (z.B.
Rauchentwicklung beim Grillen) und Verstößen gegen
die Hausordnung aufgefordert einzugreifen, obwohl in nur sehr wenigen
Fällen für den Hausmeister die rechtliche
Möglichkeit dazu besteht. Oftmals handelt es sich hierbei um
eine ausschließlich die Streitenden betreffende,
zivilrechtliche Auseinandersetzung oder der Hausmeister hat lediglich
die Möglichkeit, den Hauseigentümer oder die
Eigentümerversammlung über den Sachverhalt zu
informieren.
Es gibt auch sogenannte „fliegende Hausmeister“ -
nicht an das Objekt gebundene Dienstleister, die auf
selbstständiger Basis Immobilien betreuen und sich ebenfalls
um die Pflege und Wartung der Liegenschaft einschließlich der
damit verbundenen Nebenleistungen kümmern.
Der Handwerksberuf Gebäudereiniger ist staatlich anerkannt. Um
diesen Beruf zu erlernen, muss man eine 3-jährige Ausbildung
absolvieren. In der Berufsschule werden spezielle Kenntnisse vermittelt
wie z. B. Mathematik, Chemie, Reinigungstechnik und auch Wirtschaft.
Man sollte körperlich fit sein und handwerkliches Geschick
besitzen, um diesen Beruf zu erlernen. Ein Grundwissen in Mathematik
sollte ebenfalls vorhanden sein. Vor allem sollte man Freude am Umgang
mit Menschen haben, da der Gebäudereiniger sehr viel mit
Kunden zu tun hat. Im Anschluss der Ausbildung und weiteren 3 Jahren
Berufserfahrung kann man eine Meisterprüfung ablegen. Diese
ist heute nicht mehr zwingend notwendig, um ein eigenes
Geschäft zu gründen, jedoch eröffnet der
Meisterbrief einem die Möglichkeit zum Objektleiter oder auch
Geschäftsführer aufzusteigen.
Der Arbeitsbereich eines Gebäudereinigers umfasst Bereiche wie
z. B. Glasreinigung, Fassadenreinigung, Unterhaltsreinigung,
Graffitientfernung, Teppichreinigung Bodenreinigung und vieles mehr.
Hierzu benötigt er spezielle Fachkenntnisse, um in der Lage zu
sein, verschiedenste Arten von Schmutz zu beseitigen.
Der moderne Gebäudereiniger bietet seinen Kunden auch das sog.
Facility-Management an. Also die komplette Instandhaltung eines
Gebäudes. Hierzu gehören unter anderem auch z. Bsp.
der Winterdienst, die Gartenpflege, Hausmeisterservice, Malerarbeiten
und auch Hol- und Bringdienste.
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