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DER HAUSMEISTER / HAUSMEISTERDIENST / HAUSMEISTERS
Begriffserklärung


Ein Hausmeister/in - auch: Hauswart genannt – wird meistens vom Hauseigentümer oder der Verwaltung beauftragt, für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen. Übliche Aufgaben sind beispielsweise das Reinigen der Korridore, das Auswechseln durchgebrannter Glühbirnen, das Ablesen des Strom- bzw. Wasserzählers und die allgemeine Aufgabe, innerhalb des Hauses oder der Wohnanlage „nach dem Rechten“ zu sehen.
In Deutschland ist der Hausmeister kein Ausbildungsberuf. Es ist üblich, dass die Bewerber einen oder mehrere Handwerksberufe erlernt haben, da zu ihren Aufgaben auch kleinere Reparaturen gehören. Außerdem sind eine gute körperliche Verfassung sowie Finger- und Handgeschick vonnöten, da manche Tätigkeiten handwerkliche Fähigkeiten und Fingerspitzengefühl erfordern. In vielen Fällen delegieren Wohnungs- und Hauseigentümer, sowie Hausverwaltungen weitere Aufgaben, wie z. Bsp. das Anfertigen von Übergabeprotokollen bei Mieterwechseln, teilweise auch Wohnungsabnahmen. Auch der Einlass und die Überwachung von Handwerkern und Kontrolle von Aufmaßen werden oftmals an den Hausmeister übertragen.
Oft werden Hausmeister bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ruhestörungen, anderen Belästigungen (z.B. Rauchentwicklung beim Grillen) und Verstößen gegen die Hausordnung aufgefordert einzugreifen, obwohl in nur sehr wenigen Fällen für den Hausmeister die rechtliche Möglichkeit dazu besteht. Oftmals handelt es sich hierbei um eine ausschließlich die Streitenden betreffende, zivilrechtliche Auseinandersetzung oder der Hausmeister hat lediglich die Möglichkeit, den Hauseigentümer oder die Eigentümerversammlung über den Sachverhalt zu informieren.

Es gibt auch sogenannte „fliegende Hausmeister“ - nicht an das Objekt gebundene Dienstleister, die auf selbstständiger Basis Immobilien betreuen und sich ebenfalls um die Pflege und Wartung der Liegenschaft einschließlich der damit verbundenen Nebenleistungen kümmern.



Der Handwerksberuf Gebäudereiniger ist staatlich anerkannt. Um diesen Beruf zu erlernen, muss man eine 3-jährige Ausbildung absolvieren. In der Berufsschule werden spezielle Kenntnisse vermittelt wie z. B. Mathematik, Chemie, Reinigungstechnik und auch Wirtschaft. Man sollte körperlich fit sein und handwerkliches Geschick besitzen, um diesen Beruf zu erlernen. Ein Grundwissen in Mathematik sollte ebenfalls vorhanden sein. Vor allem sollte man Freude am Umgang mit Menschen haben, da der Gebäudereiniger sehr viel mit Kunden zu tun hat. Im Anschluss der Ausbildung und weiteren 3 Jahren Berufserfahrung kann man eine Meisterprüfung ablegen. Diese ist heute nicht mehr zwingend notwendig, um ein eigenes Geschäft zu gründen, jedoch eröffnet der Meisterbrief einem die Möglichkeit zum Objektleiter oder auch Geschäftsführer aufzusteigen.
Der Arbeitsbereich eines Gebäudereinigers umfasst Bereiche wie z. B. Glasreinigung, Fassadenreinigung, Unterhaltsreinigung, Graffitientfernung, Teppichreinigung Bodenreinigung und vieles mehr. Hierzu benötigt er spezielle Fachkenntnisse, um in der Lage zu sein, verschiedenste Arten von Schmutz zu beseitigen.
Der moderne Gebäudereiniger bietet seinen Kunden auch das sog. Facility-Management an. Also die komplette Instandhaltung eines Gebäudes. Hierzu gehören unter anderem auch z. Bsp. der Winterdienst, die Gartenpflege, Hausmeisterservice, Malerarbeiten und auch Hol- und Bringdienste.


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